Tätigkeitsfelder der kanzlei57 

 
 


Rechtsanwältin 
Ricarda Springborn

Fachanwaltskanzlei
in Siegen

 

 

 

Gemeinsam stark für Ihre Lösungen.

Hilfe im Wohnungseigentumsrecht

Schildern Sie mir Ihr Anliegen und erhalten Sie Hilfe im Wohnungseigentumsrecht!

Als Fachanwältin im Wohnungseigentumsrecht unterstütze ich Wohnungseigentümer, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG's) bei allen rechtlichen Fragestellungen und Konflikten rund um das Wohnungseigentum. Meine Arbeit umfasst die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten wie Eigentümerversammlungen, Beschlussanfechtungen, Verwaltung und Nutzung von Gemeinschaftseigentum.

Zu meinen Aufgaben gehören:

  • Eigentümerversammlungen: Ich berate Wohnungseigentümer und Verwalter bei der Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen. Dazu gehört die Erstellung rechtssicherer Tagesordnungen, die Überprüfung und Dokumentation von Beschlüssen sowie die Klärung von Fragen zur Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung.
  • Beschlussanfechtungen: Ich vertrete Wohnungseigentümer bei der Anfechtung von Beschlüssen, die in Eigentümerversammlungen gefasst wurden. Dies umfasst die rechtliche Prüfung der Beschlüsse auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Einleitung von gerichtlichen Verfahren zur Anfechtung unrechtmäßiger Beschlüsse.
  • Verwaltung des Gemeinschaftseigentums: Ich berate Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften bei Fragen zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Dazu gehört die Erstellung und Prüfung von Verwalterverträgen, die Klärung von Verantwortlichkeiten und Pflichten sowie die rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Verwalter.
  • Nutzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums: Ich unterstütze Wohnungseigentümer bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Hinblick auf die Nutzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Dies umfasst die Klärung von Streitigkeiten über bauliche Veränderungen, die Durchsetzung von Instandhaltungs- und Reparaturpflichten sowie die Beratung bei Fragen zur Nutzung des Gemeinschaftseigentums.
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Ich berate bei der Erstellung und Änderung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Ziel ist es, klare und rechtssichere Regelungen zu schaffen, die den individuellen Bedürfnissen der Wohnungseigentümer gerecht werden und zukünftige Konflikte vermeiden.

Durch meine tiefgehende Kenntnis des Wohnungseigentumsrechts und meine langjährige Erfahrung biete ich meinen Mandanten eine umfassende und praxisorientierte Beratung. Mein Ziel ist es, rechtliche Klarheit und Sicherheit zu schaffen und Lösungen zu finden, die im besten Interesse aller Beteiligten sind.

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